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Korruption

Die Kerndelikte der Korruption sind Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB) sowie Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB). Im Wirtschaftsleben hohe Bedeutung hat der Tatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB). Die Grenze zwischen Korruption und legalem Verhalten ist fließend. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der heutige § 299 StGB bis 1997 nur eine Ordnungswidrigkeit im Gesetz über unlauteren Wettbewerb (UWG) war, heute aber mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht wird. Regelmäßige Begleitdelikte der Korruption sind insbesondere der Betrug und die Untreue.