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Steuerstrafrecht

Auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts ist es sehr wichtig, im Vorfeld eines Strafverfahrens die richtigen Maßnahmen zu treffen. Durch unsere Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater sind wir in der Lage, für jeden Einzelfall individuell präventive Maßnahmen zu entwickeln. Wir beraten Sie insbesondere bei dem Thema Selbstanzeige. Einige Steuerstraftaten sind bereits verjährt und in anderen Fällen kann eine Selbstanzeige ratsam sein. Sollten Sie sich aber bereits gegen ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung wehren müssen, bestimmen wir in einer Teamarbeit die optimale Verteidigungsstrategie für Sie.