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Strafrecht

Der Vorwurf strafrechtlichen Unrechts bringt den Betroffenen regelmäßig in eine belastende und existenzbedrohende Situation. Bereits im Ermittlungsverfahren können einschneidende Maßnahmen wie Beschlagnahme, (Wohnungs-)Durchsuchung, die Überwachung der Telekommunikation bis hin zur Anordnung von Untersuchungshaft gegen den Betroffenen ergriffen werden.

Gerade in einem möglichst frühen Verfahrensstadium ist es daher geboten, sich eines Verteidigers zu bedienen. Dieses Recht steht jedem Betroffenen in jeder Phase des Verfahrens zu. Nutzen Sie es daher so früh wie möglich, um Waffengleichheit und ein faires Verfahren zu gewährleisten. Machen Sie ebenfalls unbedingt von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch. Anderenfalls können Fehler begangen werden, die in einem späteren Stadium des Verfahrens nicht mehr oder nur noch schwer zu beheben sind.