Bei der steigenden Anzahl angemeldeter Insolvenzen bekommt das Insolvenzstrafrecht eine immer größer werdende Bedeutung. Vor dem Hintergrund, dass jede Insolvenzakte der Staatsanwaltschaft übergeben wird, besteht bei einer Insolvenz regelmäßig die Gefahr eines Ermittlungsverfahrens. Dies umso mehr, da etwa bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit die Einsichtsfähigkeit aufgrund von Emotionen stark eingeschränkt ist. Durch die Kenntnis der strafrechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge bieten wir Ihnen eine hochqualitative Beratung und effektive Verteidigung bei Insolvenzdelikten. Sollte einmal Spezialwissen erforderlich sein, wird in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Bilanzbuchhaltern eine optimale Lösung erzielt.