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Jugendstrafrecht

Gerade für junge Menschen ist der staatliche Autoritätsanspruch oft besonders bedrohlich, wenn sie sich strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sehen. Die Tatvorwürfe sind inhaltlich im Jugendstrafrecht wie im Erwachsenenstrafrecht gleich. Ob der Raubvorwurf einen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden oder Erwachsenen trifft, macht in der Sache keinen Unterschied. Unterschiede gibt es hingegen auf der Rechtsfolgenseite, also die Art der staatlichen Reaktion auf die erwiesene Verfehlung. Hier ist das Jugendstrafrecht vom Erziehungsgedanken geprägt. Dieser bietet auf Seiten der Verteidigung vielfach die Möglichkeit, den Ausgang des Verfahrens stärker mitzubestimmen, als es im Erwachsenenstrafrecht gesetzlich vorgesehen ist. Gerade im jugendstrafrechtlichen Bereich ist es daher besonders wichtig, sich möglichst frühzeitig eines Verteidigerbeistandes zu bedienen. Hierdurch können die Folgen eines Strafverfahrens für die weitere Entwicklung des Jugendlichen abgemildert werden.