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Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht stellt als eigenständigen Begriff seit ca. 30 Jahren einen besonderen Teil des Strafrechts dar, bei dem Rechtsgüter oder Instrumente des Wirtschaftslebens tangiert, missbraucht oder verletzt werden. Straftatbestände, die im Strafgesetzbuch selbst implementiert und dem Wirtschaftsstrafrecht zugeordnet werden können, sind z.B. die Untreue, der Betrug sowie das Umweltstrafrecht (§§ 324 ff. StGB). Das Steuerstrafrecht und das Insolvenzstrafrecht sind wichtige Teilgebiete des Wirtschaftsstrafrechts.

Neben der Verteidigung von Privatpersonen übernehmen wir insbesondere bei Delikten aus dem Bereich des Unternehmensstrafrechts die Vertretung von Unternehmen bzw. deren Organen. Aufgrund großer Verfahren in den letzten Jahren und der Entwicklungen in Gesetzgebung und insbesondere Rechtsprechung, ist es von großer Bedeutung, Strukturen in einem Unternehmen zu entwickeln, die die Begehung von Straftaten - wenn auch nur fahrlässig begangen - verhindern. Unsere Kanzlei hilft Ihnen beim Aufbau einer eigenen Compliance-Abteilung und leistet Hilfestellung bei einzelnen Fragen zum Thema Prävention.